Beitragsordnung

Der Sportverein Sieboldshausen e.V. erhebt von jedem Mitglied einen Vereinsbeitrag.

Über die Festsetzung entscheidet in jedem Jahr die Jahreshauptversammlung.

MonatlichHalbjährlichJährlich
Erwachsene5,00 €30,00 €60,00 €
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres4,00 €24,00 €48,00 €
Familienbeitrag (2 Erw. + unbegrenzte Anzahl an Kindern)14,00 €84,00 €168,00 €

Die Beiträge sollen über das Bankeinzugverfahren halbjährlich an den Verein entrichtet werden.

Das Bankeinzugverfahren wird jeweils zum 1. 4. und 1.10. eines Jahres durchgeführt.

Sollte ein Vereinsmitglied vorübergehend in eine soziale/finanzielle Notlage geraten, so besteht die Möglichkeit, mit dem Vorstand eine befristete Sonderregelung bezüglich der Beitragszahlung zu vereinbaren.

Die Beitragsordnung ist eine Vereinsordnung im Sinne des § 12 der Vereinssatzung. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 03.02.2017 beschlossen und gilt ab dem Geschäftsjahr 2017.